Allgemeine Geschäftsbedingungen

Home/Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Vertragspartner sie schriftlich oder auf andere Weise vereinbart haben. Geschäftsbedingungen des Abnehmers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Unser Katalog und die jeweils aktuelle Preisliste sind Bestandteil unseres Angebotes. Die in unseren Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Kleinere Modell- und Ausführungsänderungen behalten wir uns ohne besondere Anzeige vor.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung werden bei Lieferung „ab Werk“ in Rechnung gestellt. Die Lieferung von Kleinstmengen im Sinne unseres jeweils aktuellen Konditionsschreibens erfolgt zu einem erhöhten Preis.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind so zu begleichen, daß wir spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, sofern der Abnehmer nicht mit der Begleichung von Forderungen in Verzug ist.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

5. Lieferung, Versand

Die Lieferung erfolgt über den Fachhandel. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“. Ab einem bestimmten Netto-Bestellwert, der sich aus unserem jeweils aktuellen Konditionsschreiben ergibt, liefern wir „frei Haus“, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Selbstabholung der Ware bedarf der vorherigen Vereinbarung. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir die Art der Verpackung, das Transportmittel und den Transportweg. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer vor. Der Abnehmer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

Bei Zahlungsverzug des Abnehmers sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Abnehmers die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Abnehmer gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Abnehmer schon jetzt zur Sicherung an uns ab.

Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Abnehmer uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Abnehmer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Abnehmers insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

7. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebensowenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Abnehmers oder Dritter. Offene Mängel hat der Abnehmer unverzüglich nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen.

Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Abnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.

8. Sonstige Ansprüche, Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Abnehmers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Abnehmers.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Abnehmer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz (Remscheid) Erfüllungsort.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wenn der Abnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Abnehmers zu klagen.